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Basisinformationen zum Sportküstenschifferschein SKS
- Grundinformation:
- Der SKS ist für den "normalen" Nutzer ein amtlicher freiwilliger Schein!
- Der SKS kann in zwei Varianten erworben werden:
- SKS nur unter Motor
- SKS unter Motor & Segel
- Bedingung: Der Schein ist dringend empfohlen für alle Sportboote mit Antriebsmaschine und unter Segel in den Küstengewässern bis 12 sm.
- Voraussetzungen:
- Alter: mindestens 16 Jahre,
- Besitz des SBF-See,
- Nachweis von 300sm auf Yachten in Küstengewässern.
- für alle Varianten geltender Ablauf:
- Theoretische Prüfung:
Nachweis ausreichender Kenntnisse - der Navigation,
- der Seemannschaft,
- des Schifffahrtsrechtes
- der Wetterkunde,
- praktische Prüfung:
- praktische Umsetzung der theoretischen Kenntnisse auf einem Motorboot und/oder Segelboot
- Vor- und Nachbereitung des benutzten Bootes (seeklar-/liegefest-machen)
- Fahren von vorgeschriebenen Manövern:
- Fahren nach Kursen zum Wind,
- Fahren nach Peilmarken,
- Wenden, Halsen, Aufschießer, beinahe Aufschießer, Beiliegen,
- An- / Ablegen
- Boje-Über-Bord
- Knoten
- Der SKS ist Pflicht für gewerbsmäßige Nutzung in den Küstengewässern bis 3sm.
- Ergänzende Information:
- Der SKS wird zu einem sehr hohen Prozentsatz (ca. 99%) für das Segeln in Küstengewässern bis 12 sm ausgestellt, reine Motorbootfahrer kommen daher selten vor.
- Der SKS wird überwiegend von Seglern erworben, die eigenverantwortlich als Fahrtensegler unterwegs sein wollen.
- Die Reviere in denen gesegelt wird sind vorwiegend Ostsee, Mittelmeer, Ägäis, Adria und dort nicht nur in den Küstengewässern ( 12 Seemeilenbereich ), sondern auch darüber hinaus.
- Der SKS wird zunehmend von Vercharterern als Voraussetzung des Charterns angesehen und nachgefragt auch wenn der SBF-See grundsätzlich ausreichen würde.
- Der SKS reicht in der Regel nicht aus für das selbstverantwortete Befahren anspruchsvoller Gezeitenreviere wie die Nordsee, englischer Kanal, Atlantik, usw.. Dann sollte wenigstens der SSS angestrebt werden.
- Ist der SKS-Inhaber auch Schiffsführer, dann muss er zusätzlich den Funk- und Pyroschein erwerben (beide Scheine nur dann, wenn ein Funkgerät an Bord ist bzw. Seenotsignalmittel mitgeführt werden - beides ist üblicherweise auf den Schiffen vorhanden!).